18.04.2021: Erlass einer Allgemeinverfügung
Liebe Eltern,
folgende Informationen haben wir als Erlass bekommen:
An alle Bielefelder Schulen
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund des in Bielefeld aktuell steigenden Inzidenzwertes (seit Di., 13.04.2021 liegt der Wert über 190 und seit Sa., 17.04.2021 bewegt sich der Wert aufgrund von Nachmeldungen deutlich auf die 200er-Marke zu) erlässt die Stadt Bielefeld in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW am Montag, 19.04.2021, eine entsprechende Allgemeinverfügung, womit ab kommendem Dienstag (20.04.2021) an allen öffentlichen Schulen, Ersatzschulen und Ergänzungsschulen i.S.d. Schulgesetzes NRW in Bielefeld, schulische Nutzungen im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 CoronaBetrVO untersagt sind. Der Unterricht wird somit ab 20.04.2021 als Distanzunterricht erteilt.
Davon ausgenommen sind:
- die Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und der Förderschulen sowie die entsprechenden Semester im Bildungsgang Realschule des Weiterbildungskollegs,
- die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums und der Bildungsgänge des Weiterbildungskollegs,
- schulische Betreuungsangebote gemäß § 1 Abs. 10 und 11 CoronaBetrVO,
- Lehrkräfte, die aus technischen oder unterrichtsfachlichen Gründen (z.B. Laborausstattung) den Distanzunterricht aus einem Raum im Schulgebäude heraus organisieren müssen,
- schulisches Personal, das die Organisation von Corona-Selbst-Tests gemäß § 1 Abs. 2 a CoronaBetrVO vorbereitet,
- Auswahlgespräche von Schulen im Lehrereinstellungsverfahren, soweit diese zur Sicherung der Unterrichtsversorgung unabdingbar sind, und
- unterrichtspraktische Prüfungen im Rahmen der Lehrerausbildung.
Die Allgemeinverfügung wird morgen öffentlich bekannt gemacht und gilt bis zum 30.04.2021.
Diese Informationen sind für uns bindend. Weitere Informationen bekommen Sie von der Klassenlehrerin.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Landerbarthold
-Schulleiter-