18.03.2022: Änderung der Regelungen zum Infektionsschutz in den Schulen – Schulmail
Liebe Eltern,
soeben hat der Deutsche Bundestag über eine wichtige Änderung des Infektionsschutzgesetzes entschieden. Diese Entscheidung wird auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb haben, über die ich Sie hiermit aktuell informieren möchte.
Nach dem heute im Deutschen Bundestag gefassten Beschluss werden ab dem 20. März 2022 u.a. folgende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes gelten. Sie finden diese Beschlüsse in der angehängten Schulmail (farblich gekennzeichnet).
Kurz zusammengefasst:
Das Tragen der Maske in schulischen Räumen bleibt bis zum 02.04.2022 erhalten. Ab dem 03.04.2022 entfällt das Tragen der Masken.
Freiwillig kann eine Maske weiter getragen werden.
Das aktuelle Testverfahren wird bis zu den Osterferien fortgesetzt. Nach den Osterferien wird nicht mehr getestet, außer die Infektionslage macht dieses nötig.
Bei Fragen melden Sie sich bitte!
Ein erholsames Wochenende wünscht
Markus Landerbarthold
-Schulleiter-