Änderung und Ergänzung der Betreuung
Liebe Eltern,
das Notbetreuungsangebot gilt für alle Kinder von Eltern (sog. Personen in Bereichen der kritischen Infrastrukturen) von Klasse 1 bis Klasse 6. Soweit Schülerinnen und Schüler im Regelbetrieb an Angeboten des Ganztags teilnehmen, bezieht sich die Notbetreuung auch darauf.
Wenn Sie zu den in den vorherigen Beiträgen auf der Homepage genannten Berufsgruppen gehören und für Ihr Kind die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, brauchen Sie einen schriftlichen Nachweis (oder die Zusicherung der Nachreichung der Vorlage) der jeweiligen Arbeitgeber beider Elternteile oder der Alleinerziehenden, dass die Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist (Unabkömmlichkeit). Das Formular finden Sie hier zum Ausdrucken.
Das benötigte Formular für Ihren Arbeitgeber, dass Sie als Eltern zu einer der genannten Berufsgruppen gehören, steht ebenfalls unten zur Verfügung.
Sollten Sie einen Notbetreuungsanspruch haben und die Betreuung erst zu einem späteren Zeitpunkt benötigen, da Sie sie im Moment anders geregelt haben, sollten Sie sich frühzeitig mit der Schulleitung in Verbindung setzen.
Das Notbetreuungsangebot findet in jeder Schule mit entsprechenden Jahrgangsstufen 1- 6 statt. Für die Ausgestaltung der Gruppen und der Inhalte sind die Schulen verantwortlich.
Für das Notbetreuungsangebot entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die genauere Ausgestaltung wird vor Ort geregelt.
Die Notbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebs, wie dieser an der jeweiligen Schule stattfinden würde. Dies schließt sowohl die Pädagogische Übermittagsbetreuung wie Angebote des Offenen und Gebundenen Ganztags und andere Betreuungsangebote ein, sofern diese auch bisher an der Schule vorhanden sind.
Ob an der Schule Ihres Kindes ein Mittagessen und / oder weitere Verpflegung angeboten wird, erfragen Sie bitte bei der Schulleitung.
Da das Notbetreuungsangebot eine schulische Veranstaltung ist, besteht für Ihr Kind ein Versicherungsschutz.
Änderungen und Ergänzungen ab 23. März 2020:
Aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen ist das ärztliche Personal, sind Pflegekräfte und Rettungsdienste besonders belastet. Aus diesem Grund gilt für Eltern oder Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende, die in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, eine wichtige Erleichterung: Sie können Ihr Kind, unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder anderen Elternteils in die Notbetreuung geben, sofern eine Betreuung durch diese nicht gewährleistet ist. Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll damit um und bedenken immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.
Zudem ist es ab sofort unerheblich, ob Ihr Kind im normalen Schulbetrieb einen Platz im Ganztag hätte oder nicht: für die Kinder von Krankenpflegern, Ärztinnen und all jenen, die zurzeit so dringend gebraucht werden, ist damit in jedem Fall eine Betreuung bis in den Nachmittag gewährleistet.
Zudem steht ab dem 23. März 2020 die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
Es folgen die Dokumente, die Sie in der Schule bitte vorlegen:
Den Betreuungsantrag reichen Sie bitte bis spätestens Montag, 10 00 Uhr im Schulsekretariat ein. Bitte denken Sie an die Bescheinigung des Arbeitgebers. Sie dient als Entscheidungsgrundlage.
Sie können beide Unterlagen auch per Mail an grundschule.hillegossen@bielefeld.de schicken!
Vielen Dank!