Informationen für Reiserückkehrer aus Risikourlaubsgebieten
Wer aus dem Urlaub aus einem Risikogebiet zurückkehrt, ist laut Coronaeinreiseverordnung des Landes NRW verpflichtet, eine 14-tägige Quarantäne einhalten, sofern nicht ein ärztliches Zeugnis auf Grundlage eines Testes vorgelegt werden kann, wonach keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind.
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Wenn der Urlaub im Risikogebiet verbracht wurde, ist der Schulbesuch für Schülerinnen und Schüler/ Eltern/ alle Mitarbeiter/innen der Schule nur möglich nach 14 tägiger Quarantäne oder negativem Coronatest
Die offizielle Liste der Risikogebiete ist hier zu finden.
Im Fall eines Aufenthalts im Risikogebiet ist beim Schulstart eine verpflichtende Selbstauskunft vorzulegen:
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