20.02.2021: Neuregelung der Maskenpflicht
Liebe Eltern,
aus der neuen Corona-Schutzverordnung geht hervor, dass nun eine generelle Maskenpflicht in der Schule, also auch während des Unterrichts, gilt:
„Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske gilt in Kindertageseinrichtungen, in Angebo-ten der Kindertagespflege und heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen sowie in Angebo-ten der Kinderbetreuung in besonderen Fällen (Brückenprojekte) sowie in Schulgebäuden und auf dem Gelände von Schulen nach Maßgabe der Coronabetreuungsverordnung.“ (Auszug aus der Corona- Schutzverordnung)
Es gilt nun, dass auf dem Schulgelände und im Gebäude immer Masken getragen werden müssen – auch während des Unterrichts. Allerdings kann der/die Lehrer*in entscheiden, in welcher Situation auf die Maskenpflicht verzichtet werden kann (Coronabetreuungsverordnung §1 [4]). Die Lehrerinnen und Lehrer werden dies mit dem nötigen Augenmaß entscheiden.
Außerdem wurde das Tragen „medizinischer Masken“ vorgegeben – Alltagsmasken mit ihrem geringeren Schutz für Träger/in und ihr Gegenüber sind nur noch zugelassen, wenn andere Masken den Kindern nicht passen. Sofern Sie noch keine passenden Masken für Ihr Kind haben (leider sind zurzeit Kindermasken kaum zu bekommen), achten Sie bitte – wie bereits geschrieben – darauf, dass die Alltags-Maske Ihres Kindes täglich gewechselt wird und dass Ihr Kind eine Ersatzmaske in
einem Behältnis mitbringt.
Wir hoffen alle auf einen guten Start.