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Grundschule Hillegossen

Kinderseelen wachsen lassen

06.01.2022: Informationen zu den Schultestungen

06.01.2022: Informationen zu den Schultestungen

Liebe Eltern, liebe Interessierte,

folgende Informationen aus der aktuellen Schulmail des Ministeriums sind für uns als Grundschule wichtig. Den vollständigen Text können Sie der Schulmail entnehmen.

Schultestungen für Schülerinnen und Schüler

Ab dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (10. Januar 2022) gelten die bekannten Testregelungen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen.

Am ersten Schultag im neuen Jahr (10. Januar 2022) wird daher in allen weiterführenden Schulen eine Testung mit Antigen-Selbsttests bei allen Schülerinnen und Schülern durchgeführt.

An allen Grund- und Förderschulen sowie den Schulen mit Primarstufe werden (ebenfalls am 10. Januar 2022) alle Schülerinnen und Schüler eine Pool- und Einzelprobe im Rahmen der PCR-Lolli-Testung abgeben.

Der Ihnen bereits bekannte Testrhythmus wird fortgesetzt:

  • an weiterführenden Schulen: Testung dreimal wöchentlich,
  • an Grund- und Förderschulen sowie den Schulen mit Primarstufe: Testung zweimal wöchentlich, da das PCR-Pooltest-Verfahren wegen seiner hohen Sensitivität deutlich früher in der Lage ist, Infektionen festzustellen.

Ab dem 10. Januar 2022 startet planmäßig auch das optimierte Lolli-Testverfahren, das ebenfalls einen wichtigen Beitrag für den sicheren Schulstart leistet. Die Kinder werden erstmals eine zweite, sogenannte Rückstellprobe mit abgeben, um eine gegebenenfalls nötige Pool-Auflösung zu beschleunigen. Durch die so mögliche Beschleunigung der Übermittlung der Testergebnisse bleibt den nicht infizierten Schülerinnen und Schülern im Falle eines positiven Pools ein Tag in Quarantäne erspart. Zudem kann durch die direkte Befundübermittlung durch die Labore an die Erziehungsberechtigten eine Erleichterung und Entlastung für Sie als Lehrerinnen und Lehrer erreicht werden. An dieser Stelle danke ich Ihnen für Ihre Unterstützung bei der Vorbereitung dieses Verfahrens.

Teilnahme von vollständig immunisierten Schülerinnen und Schülern am Lolli-Testverfahren

Vollständig immunisierte Schülerinnen und Schüler gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung werden wie folgt definiert:

(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz, welcher 14 Tage nach der letzten erforderlichen Corona-Schutzimpfung eintritt und

(2) Schülerinnen und Schüler, deren COVID-19 Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.

Für die Teilnahme am Lolli-Testverfahren müssen unterschiedliche Regelungen getroffen werden:

(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz

Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz können nach wissenschaftlicher Einschätzung weiterhin am Lolli-Testverfahren teilnehmen ohne Risiko, das Testergebnis des PCR-Pools zu verfälschen. Ab dem 10. Januar 2022 ist die Teilnahme zunächst verpflichtend (s.o.).

(2) Genesene Schülerinnen und Schüler

Genesene Schülerinnen und Schüler dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen. Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit.

Hintergrund für diese Regelung ist, dass bei Genesenen eine längere Zeit noch Viruspartikel nachgewiesen werden können und in diesen Einzelfällen der hoch sensitive PCR-Test immer noch zu einem positiven Pool- und Einzeltest führen kann. Nach Ablauf von acht Wochen nehmen auch genesene Schülerinnen und Schüler wieder am Lolli-Testverfahren teil.

Nehmen Schülerinnen und Schüler – mit Ausnahme aus den zuvor genannten Gründen (2) – nicht an den Schultestungen teil, müssen sie, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, zu dem Zeitpunkt der vorgesehenen Schultestung einen Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen.

An dem PCR-Pooltestverfahren („Lolli-Test“) nehmen nur Schülerinnen und Schüler der Grund- und Förderschulen sowie der Schulen mit Primarstufe teil. Lehrkräfte und andere Beschäftigte der Schule sind von diesem Testverfahren ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Landerbarthold
-Schulleiter-

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