Schulprogramm
Die Grundschule Hillegossen ist seit 2025 Schule des Gemeinsamen Lernens.
Damit ist sie eine allgemeine und öffentliche Schule in NRW, an der Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf gemeinsam unterrichtet und gebildet werden. Der Unterricht wird dabei gemeinsam von Lehrkräften der allgemeinen Schule und Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung verantwortet.
Eine Schule des Gemeinsamen Lernens steht nicht nur für ein pädagogisches Konzept, sondern für die Umsetzung eines klaren menschenrechtlichen Auftrags. Der zentrale Bezugspunkt ist die UN‑Behindertenrechtskonvention (UN‑BRK), die Deutschland 2009 ratifiziert hat und die damit verbindliches Recht ist.
Die UN‑BRK verpflichtet alle Vertragsstaaten, ein Bildungssystem auf allen Ebenen zu schaffen. Besonders wichtig ist Artikel 24, der festlegt:
- Menschen mit Behinderungen haben gleichberechtigten Zugang zu einem wohnortnahen Bildungssystem.
- Bildung soll nicht aufgeteilt, sondern gemeinsam stattfinden.
- Staaten müssen die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen bereitstellen, damit Kinder mit Behinderungen erfolgreich am Unterricht teilnehmen können.
- Sonderstrukturen dürfen nur dann bestehen, wenn sie nicht zu Ausgrenzung oder Benachteiligung führen.
Was macht die Schule des gemeinsamen Lernens aus?
- Gemeinsames Lernen in der Klasse: Alle Kinder lernen zusammen in einer Klasse, unabhängig davon, ob sie einen Förderbedarf haben.
- Multiprofessionelle Teams: Neben Regelschullehrkräften arbeiten Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, sozialpädagogische Fachkräfte und Schulsozialarbeit eng zusammen.
- Individuelle Förderung: Kinder mit Förderbedarf erhalten spezielle Unterstützung, ohne aus dem Klassenverband herausgenommen zu werden.
- Eigenes Inklusionskonzept: Jede Schule des Gemeinsamen Lernens entwickelt ein eigenes pädagogisches Konzept und eigene Rituale, die zur Schulgemeinschaft passen.
Quelle: Bildungsportal NRW, BMAS