12.09.2021: Neue Quarantäneregelungen
Liebe Eltern, liebe Interessierte,
zwischenzeitlich liegen die neuen rechtlichen Regelungen zu Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen im Schulsetting vor. Aufgrund der etablierten Hygienemaßnahmen in den Schulen wird ab sofort in der Regel eine Quarantäne nur für den nachweislich infizierten Fall angeordnet. Sollten Sie jedoch bei der schulischen Kontaktsituation des Infektionsfalles Hinweise erhalten, dass die allgemeinen Hygienemaßnahmen nicht eingehalten wurden, werden wir das Gesundheitsamt benachrichtigen. Dann würde im Rahmen einer Einzelfallüberprüfung ermittelt werden, ob weiterführende Maßnahmen erforderlich sind. Das Erstellen und Übersenden von Sitzplänen entfällt künftig bei den Regelfällen. Sollten im Schulbereich Kontaktquarantänen angeordnet werden müssen (z. B. bei Ausbruchsgeschehen nach Gemeinschaftsveranstaltungen) besteht nach 5 Tagen die Möglichkeit des Freitestens. Die folgende Grafik erklärt die neuen Richtlinien: