09.11.2021: Informationen zur Kontaktnachverfolgung
Liebe Eltern,
folgende Informationen zur Kontaktnachverfolgung aus dem Gesundheitsamt leite ich an Sie weiter:
Das Gesundheitsamt Bielefeld handelt weiterhin nach dem Erlass des MSB vom 28.10.2021, jedoch wird es bei Einzelfällen vorerst nicht zu Kontaktquarantänen der Sitznachbarn kommen, wenn keine besonders enge Kontaktsituation vorliegt und die Lüftung optimal war. Lediglich die infizierte Person wird vom Gesundheitsamt für 14 Tage in Quarantäne gesetzt und durch einen negativen Abschlusstest symptomfrei aus der Quarantäne entlassen. Sobald zwei oder mehr Fälle gleichzeitig in einer Klasse auftreten, sollten die Schüler:innen für einen Zeitraum von 5 Werktagen nach Bekanntwerden des zweiten Falls, wieder Masken im Unterricht tragen (vorzugsweise FFP 2-Standard), bei gleichzeitiger täglicher Testung in diesem Zeitraum. In Grund-/Förderschulen sollte in diesem Fall dreimal wöchentlich nach Absprache mit dem Gesundheitsamt eine Pooltestung durchgeführt werden. Aufgrund der Erhöhung der Testfrequenz lassen sich größere Infektionsherde besser vermeiden und es wären möglichst wenige Schüler:innen von Unterrichtsausfall betroffen. Sollte es dennoch zu weiteren Fällen kommen, muss gegebenenfalls Distanzunterricht für die betroffene Klasse angeordnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Landerbarthold
-Schulleiter-