01.03.2021:Vorgehen zur Quarantäneanordnung im Schulbetrieb
Liebe Eltern,
seit Anfang Dezember 2020 sind neuartige Virusvarianten bzw. Mutationen von SARS-CoV-2 in Großbritannien und Südafrika aufgetreten und breiten sich zunehmend auch in Deutschland aus. In Bielefeld liegt der Anteil an Mutationen von den pos. getesteten Personen aktuell zwischen 10-15 Prozent und wird täglich erhoben.
Bisher weist diese Virusvariante eine erhöhte Übertragbarkeit und nach derzeitigem Stand keine schwerwiegenderen Verläufe auf. Wie sich diese Mutationen auf den Pandemieverlauf in Deutschland auswirken wird, ist jedoch noch unklar. Aus diesem Grund muss das Vorgehen zur Quarantäneanordnung im Schulbetrieb verschärfen, damit wir eine Ausbreitung der Virusvarianten weitestgehend eindämmen können.
Sie finden im Anhang das Konzept, nach welchem die Kontakte von positiv getesteten Schüler*innen oder Lehrenden (im Folgenden Index) bewertet werden. Dementsprechend wird ab sofort bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses zunächst die gesamte Klasse inklusive der Lehrkraft in Quarantäne gesetzt, bis ein laborbestätigtes Testergebnis darüber vorliegt, ob es sich in dem Fall um eine neuartige Virusvariante handelt oder nicht. Wurde keine Mutation nachgewiesen, werden die Personen der Kontaktkategorie II (geringes Infektionsrisiko) aus der Quarantäne entlassen; Personen der Kontaktkategorie I (erhöhtes Infektionsrisiko) bleiben in Quarantäne. Konnte jedoch eine Mutation nachgewiesen werden, wird sowohl für die Personen der Kontaktkategorie I als auch für die Personen der Kontaktkategorie II eine Quarantäne angeordnet (Erläuterung der Kontaktkategorien finden Sie im Anhang [Bewertungsmatrix Fälle mit/ohne Mutation]). Zusätzlich ist eine Quarantäne für alle Haushaltsangehörigen der Personen, die in die Kategorie I eingeordnet wurden, erforderlich. Die Laboruntersuchung zum Nachweis einer Virusvariante dauert in der Regel bis zu vier Tage. Wir werden Sie dann umgehend informieren, wenn eine Mutation bestätigt werden konnte oder nicht.
Wir hoffe, dass wir diese Regelung nicht gebrauchen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Landerbarthold
-Schulleiter-